Rückbau­kundige
Person

 

Was ist eine Rückbaukundige Person?

Mit Inkrafttreten der neuen Baustoff-Recyclingverordnung ab 1. Januar 2016 muss bei dem Abbruch eines Bauwerkes eine rückbaukundige Person hinzugezogen werden, die sozusagen den Abbruch und die fachgerechte Entsorgung überwacht und kontrolliert.

 

Die ersten Schritte vor dem Abbruch

Wenn Sie einen Abbruch geplant haben melden Sie sich bei mir und wir besichtigen den Abbruch vor Ort. Wichtig für den Abbruch ist die Beschaffenheit des Gebäudes, sowie der Zustand der Baurestmassen. Nach der Besichtigung kann eine erste Einschätzung des Aufwandes und der Kosten erfolgen.

 

Wie viel kostet ein Abbruch?

Die Gesamtkosten für einen Abbruch ergeben sich aus mehreren Punkten, die sich in folgende Fragen zusammenfassen lassen:

  • Art der Baurestmassen, wie z.B. Dämmung, Holz, Ziegel, Beton, …?
  • Ist eines der Massen ein konterminiertes Gut, wie z.B. Ziegel eines Stallgebäudes?
  • Gibt es Gefahrenstoffe, wie z.B. asbesthaltige Dachziegel?
  • Die Massen der einzelnen Stoffe?
  • Wie schwer oder leicht lassen sich die einzelnen Stoffe trennen?
  • Wie viele verschiedene Baustoffe sind es gesamt?

 

 

Dokumentation – Alsag (Ensorgungsgebühren)

Am ende eines jeden Abbruches, ist ein wichtiger Bestandteil die vollständige Dokumentation des Abbruchs, sowie die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren.

 

 

Wichtige Dokumente für Dokumentationen:

  • Bescheide
  • Baubeginn Meldung
  • Fertigstellungs Meldung
  • Baurestmassen Nachweise
  • Lieferscheine, Rechnungen, etc.

Ablauf eines Abbruchs
mit einer rückbaukundigen Person:

  • Besichtigung vor Ort
  • Berechnung der Massen
  • Untersuchung bei Verdacht auf Kontamination
  • wie etwa bei Stallgebäuden o.ä.
  • Abbruch des Gebäudes und Trennung der einzelnen Baustoffe
  • Abtransport des gesamten Abbruchs
  • Fertigstellung

Kontaktieren Sie mich

Haben Sie noch Fragen oder möchten etwas wissen?
Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht!

 

  luttenberger@svkl.at