Mit Inkrafttreten der neuen Baustoff-Recyclingverordnung ab 1. Januar 2016 muss bei dem Abbruch eines Bauwerkes eine rückbaukundige Person hinzugezogen werden, die sozusagen den Abbruch und die fachgerechte Entsorgung überwacht und kontrolliert.
Wenn Sie einen Abbruch geplant haben melden Sie sich bei mir und wir besichtigen den Abbruch vor Ort. Wichtig für den Abbruch ist die Beschaffenheit des Gebäudes, sowie der Zustand der Baurestmassen. Nach der Besichtigung kann eine erste Einschätzung des Aufwandes und der Kosten erfolgen.
Die Gesamtkosten für einen Abbruch ergeben sich aus mehreren Punkten, die sich in folgende Fragen zusammenfassen lassen:
Am ende eines jeden Abbruches, ist ein wichtiger Bestandteil die vollständige Dokumentation des Abbruchs, sowie die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren.
Haben Sie noch Fragen oder möchten etwas wissen?
Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht!